Holger Peter Sandhofe: Anmerkungen zu Erzbischöfliche Diözesan- und Dombibliothek Codex 215


EXPLICATIO GENERALIS



Summarium: Codex 215 Bibliothecae Metropolitaneae Coloniensis in Herbipolensis regione ortus est. 279 folii formato 30 ad 20,5 cm adsunt. fol.1r-6r Kalendarium (mens Januarii deest). fol.6v-9v Explicatio Anni et ejudem partum. fol.10r Inscriptiones possesionis. fo.10v-209r Antiphonarium. fol.209v-212r Tonale. fol. 212v-216v Hymnarium prius. fol. 217r-277r Psaltrium. fol.277v-279v Hymnarium posterius. Litteratura: Walter Gerstenberg, in: Festschrift Kroyer 1933, pp. 8-16. Gerstenberg scripsit Codicem 215 saeculo xii./xiii. ortum et benedictino stirpe esse sed xiv. saeculo Coloniam venisse.


Allgemeines: Die Handschrift 215 der Dombibliothek wurde u.a. von Walter Gerstenberg besprochen. Dort erfolgt eine kurze Beschreibung, die nicht weit über das hinausgeht, was auch schon Jaffé und Wattenbach 1874 festgestellt hatten. Die Zuordnung der Handschrift von "Benediktinischer Provenienz", so Gerstenberg, ist grundsätzlich falsch und diese Äußerung ist unreflektiert aus Jaffé und Wattenbach übernommen worden. Der Codex 215 (auch Breviarium Franconicum genannt), zeigt durch seine liturgische Aufteilung eindeutig, daß er zur Liturgie des Stundengebetes nach dem Kathedralkursus benutzt wurde. Im Ganzen stellt diese Handschrift einen verläßlichen Zeugen für eine damals übliche Eigenliturgie einer deutsche Diözese dar.


Kalendarium: Der Heiligenkalender (fol.1r-6r) folgt in vielen Punkten nicht den der Kölner Kirche und ist um die Kölner Eigenheilige nachträglich ergänzt. Damit ist klar erwiesen, daß der Codex nicht ursprünglich für die Kölner Diözese gedacht war. Die Anordnung der Heiligen und verschiedene Randbemerkungen lassen in der Tat auf den Würzburger Raum schließen. Der Januar fehlt, das Kalendarium setzt mit dem Februar ein.


Antiphonarium: Der wesentliche Hauptteil dieses Codicis nimmt das Antiphonar ein. Hier lassen sich klare und unwiderlegbare Abhängigkeiten zu der St. Galler Tradition festellen. So weist z.B. das Responsorium "Ecce dies venient" (fol.10v.) wie auch schon Codex Hartker pag.18 (St. Gallen 390/391) das Futur im Verb "venire" auf (cfr. CAO 6583). Alle Handschriften, die nicht direkt auf die St. Galler Tradition zurückgehen, haben hier das Präsens: "veniunt". Ebenso weist Cod. 215 in der Venite-Psalmodie bei dem Wort repellere das Präsens auf wie auch Codex Hartker (quóniam non repéllit). Die Beispiele ließen sich endlos fortsetzen. Bemerkenswert ist, daß im Cod.215 die Venite-Psalmodien höchstens in ihrer ersten Strophe ausneumiert sind. Auf fol.35v-36v folgt die Complet, die sich dank der umfangreichen Angaben sehr gut in ihrem gesamten liturgischen Ablauf rekonstruieren läßt. Die Complet nach Cod.215 ist liturgisch abwechselungsreicher und musikalisch reicher als ihr tridentinischer oder gar vatikanischer Nachfolger. Wir treffen hier auf Gesänge, die sich teilweise noch im Dominikaner-Ritus erhalten haben. So z.B. die Antiphonen: Vigília super nos (fol.36r) im Antiphonarium SOP pro diurnis horis, reverendissimi in Christo Patris Fr. Martini Stanislai Gillet ejusdem ordinis Magistri Generalis permissum editum, anno Domini MCMXXXIII, Romae, in hospitio Magistri Generalis, pag.105, oder die Antiphon: Media vita, Antiphonarium SOP pag.106. (CAO 3732), die als Autor Notker Balbulus für sich beanspruchen kann. Im Codex Siegburg MS 0001 (fol.59r) wird diese Antiphona zur 2. Vesper in Festo S. Gregorii Papae über alle fünf Psalmen gesungen.


Die große Besonderheit im antiphonaren Teil dieser Handschrift liegt aber bei den liturgischen vorgesehenen bzw. beabsichtigten Gesängen zum Feste Papst Gregors des Großen (fol.54r-56v). Hier sind nämlich zwei Offizien textlich ausgeschrieben; zum einen das Uroffizium "Beátus Gregórius" wie wir es auch im Codex Hartker finden, einscließlich Neumierung; und zum anderen das Reimoffizium "Gloriósa sanctíssimi", das später das Uroffizium vollständig verdrängt hat, hier jedoch gänzlich ohne Neumierung. Diese Besonderheit weisen weder der Katalog von Jaffé und Wattenbach, noch die Besprechung Gerstenbergs nach. Der Text ist ediert in Analecta Hymnica V, 184-186. Jedoch ist der unneumierte Text des Reimoffiziums so aufgeteilt, daß er über bestimmten Silben reichlich Platz läßt, der für größere melismatische Melodiebögen benötigt würde. Auch hier erweist sich die Handschrift Siegburg MS 0001 als sehr hilfreich, da sie exakt über den gleichen Silben enstsprechende melismatische Bögen bildet. Das heißt: dem Schreiber des Codex 215 waren die melodischen Umfänge der Gesänge wenigsten im groben klar. Die durch Haltestrich jeweils freigelassen Spatien stimmen jedesmal in ihrer Länge und ihrer Silbenzugehörigkeit exakt mit den Melismata aus dem Siegburger Antiphonarium überein. Das Reimoffizium ist auch nicht erst später der Handschrift beigebunden worden, denn es bettet sich regelmäßig in die vorhergehenden und nachfolgenden Texte ein. Warum der Scribent sie nicht mit Neumen versah, obgleich sie ihm bekannt gewesen sein müßten, muß Spekulation bleiben. Einige Gesänge des im Codex folgenden Benedictus-Offiziums blieben ebenfalls unneumiert. Ein Unding, wenn es sich dabei wirklich um eine Werk benediktinischer Provenienz handeln würde, so wie es Gerstenberg behauptet hat.


Zur Ostervesper, bzw. in deren Anschluß begegnet uns die Großantiphon "Cum Rex gloriae" (fol.90v). Sie hier anzutreffen ist keine Selbstverständlichkeit. Nicht selten ist sie den Meßantiphonaren oder auch den Processionaria beigegeben. Laut Chevalier geht der Text dieser Antiphon auf den Hl. Augustinus zurück. Obwohl sie im Codex Hartker (pag.216) wenigstens mit Incipit (ohne Neumen) zitiert wird, erhielt sie keine CAO-Nummer. Sie findet sich u.a. in Codex Einsiedeln 121, pag.393; Worcester 225; Graduale Pataviense 81r; Thomas Graduale 113; Missale Strigoniense 139v; Daniel erwähnt sie in Band II,315; Schubinger.m.38; Milch I,136, Bäumer: Geschichte des Breviers I,555; Repertorium Hymnologicum 4103. CD-Aufnahmen dieser Antiphon exestieren: "Gregorian Chants for the Paschal Vigil", Schola Antiqua, John Blackley, Decc record Company limited, London, Biem/Strema 448 607-2, published 1989, recordet 1987. Ferner: "Visitatio", New London Consort, Philip Picket, copyright 1998, The Decca Record 455 489-2.


Das Officium zum Feste des Hl. Kilian besitzt die prunkvollste Initiale (fol.119r) nach dem ersten Responsorium zum ersten Adventssonntag. Dies spricht ebenfalls für die Herkunft aus dem Würzburger Raum, in dem der Hl. Kilian eine besondere Verehrung genoß, in den Kölner Büchern hingegen findet er sich im allgemeinen nicht.


Ähnlich wie im Codex Hartker finden sich auch im Cod.215 zu den Sonntagen nach Pfingsten (fol.159v-165r) häufig mehr als nur zwei Antiphonae ad Evangelium (also zu Benedictus und Magnificat). In alter Zeit gab es wohl eine begrenzte "Ad Libitum Praxis" zu diesen liturgischen Ereignissen, die aber in der Folgezeit rapide abnahm. Schon Cod.215 weist weniger Antiphonen auf als Hartker (siehe Tabelle). Spätetstens ab dem 14. Jh. tauchen dann nur noch je zwei Antiphonen zu den einzelnen Sonntagen nach Pfingsten auf. Dieser Repertoireschwund deutet sich im Cod.215 schon geringfügig an.


Tonale: (fol.209v-212r) Im Tonale werden nur typische melodische Wendungen in Reihenfolge der Modi aufgeführt und die dazugehörige Finalis der Psalmodie auf den entsprechenden Text "saeculórum. Amen" angezeigt. Dabei hat der Schreiber darauf Wert gelegt, daß die jeweils erste Beispielantiphon zu den einzelnen Modi mit der entsprechenden Ordnungs- bzw. Kardinalzahl beginnt. Also "Primum quaerite, Secundum autem, Tertia dies, Quarta vigilia, Quinque prudentes, Sexta hora, Septem sunt Spiritus, Octo sunt beatitudines." Wobei das Beispiel-Inzipit "Octo beatitudines" sich melodisch wie ein Responsorium prolixum verhält (siehe Neume über die Schlußsilbe von beatitudines). Nach einer kurzen texlichen Erklärung zu Transpositionen folgen die Gloria-Patri-Töne zu den Responsoria prolixa, dem sich jeweils ein Responsorial-Inzipit anschließt und dann eine melismatische saeculorum-Amen-Klausel.


Psalterium: (fol.277v-279v) Die Psalmen folgen in numerischer Folge. Zu ihnen stehen zumeist die Antiphonen, die dem Wochenpsalter angehören, jedoch in der Regel ohne Neumierung. Anhand der Antiphonen und Wochentagsbezeichnungen zu den einzelnen Psalmen, bzw. Antiphonen oder Invitatorien kann zweifelsohne der Kathedralkursus festgestellt werden. Damit ist unwiderlegbar erwiesen, daß das "Breviarium Franconicum" für Weltkleriker und nicht für Monasten konzipiert war. Ferner haben exat diejenigen Psalmen größere Initialen, die jeweils an den einzelnen Wochentagen die ersten Psalmen zu den Matutinen bzw. Vespern sind, wie sie der Kathedralkursus vorschreibt. Den Psalmen folgen die alttestamentarischen Cantica und schließlich die evangelischen Cantica. Das Te Deum wid als Canticum Ambrosii et Augustini bezeichnet (fol.275r) und ist dem Canticum "Benedicite" vorgeschaltet.


Hymnarium: Dem Psalterium sind jeweils einige Hymnen vor bzw. nachgeschaltet. Die Hymnen vor dem Psalterium (fol.212v) sind überschrieben mit "Incipiunt ymni quos circulus anni" Nach dem Psalterium folgen weitere Hymnen, die auch dem Temporale beizuzählen sind.


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